Startseite

Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Anwaltsbüro Karsten W. Schenk wurde 1993 gegründet und ist für Sie an den Standorten Köln und Remscheid tätig. Dem Gründer, Herrn Rechtsanwalt Karsten W. Schenk, wurde es im Jahr 2006 nach entsprechender Fortbildung und Prüfung gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen. Damit war das Anwaltsbüro Karsten W. Schenk die erste Kanzlei mit Standort in Remscheid, die eine entsprechende Fachanwaltschaft nachweisen konnte und gehörte zum entsprechenden ersten Jahrgang in Köln.

Die Kanzlei ist als allgemeine Zivilrechtskanzlei tätig und auf alle Rechtsprobleme „rund um die Immobilie“ – auch in Bezug auf das öffentliche Recht – spezialisiert.

Von besonderer Bedeutung ist für uns die Pflege einer persönlichen Mandatsbeziehung. Eine Differenzierung zwischen „Akquise-Anwälten“ und einem „Back-Office“ findet bei uns nicht statt. Der Anwalt, mit dem Sie sprechen, bearbeitet auch ihr rechtliches Problem.

Rechtsvertretung und Rechtsberatung von praxiserfahrenen Immobilien-Experten

Ein weiteres Kennzeichen unserer Kanzlei ist ihr hoher Praxisbezug: Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Karsten W. Schenk kennt aus seiner früheren Tätigkeit als Abteilungsleiter der Liegenschaftsabteilung eines Versicherungsunternehmens, Geschäftsführer einer Hausverwaltung sowie Geschäftsführer eines Immobiliendienstleisters alle rechtlichen und wirtschaftlichen Belange rund um die Immobilie „von beiden Seiten“, sei es als Hausverwalter, Vermieter, Immobilieneigentümer, -Mieter oder Immobiliendienstleistungsunternehmer. Hinzu gesellt sich aus seiner Tätigkeit als Finanzvorstand einer Immobilien AG ein ausgeprägtes wirtschaftliches Verständnis. Diese Kenntnisse und Erfahrungen nutzt Herr Rechtsanwalt Karsten W. Schenk heute ausschließlich in Ihrem Interesse für seine anwaltliche Tätigkeit. Er ist Mitglied im Kölner Anwaltverein, der ARGE Mietrecht & Immobilien im Deutschen Anwaltverein sowie Autor mehrerer Fachaufsätze aus dem Bereich juristischer Datenverarbeitung. Neben flexiblen Terminvereinbarungen bieten wir Ihnen auch die Wahrnehmung von Terminen vor Ort an. Die Bearbeitungsqualität ihres Rechtsproblems hängt häufig davon ab, wie genau das Bild ist, das sich der Anwalt von dem zugrunde liegenden Sachverhalt machen konnte. Dies ist nach unserer Auffassung häufig ohne eine in Augenscheinnahme der örtlichen Gegebenheiten kaum möglich.