Baurecht

Vom Werkvertrag bis hin zu Baumängeln

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Fragen im Baurecht. Exemplarisch bieten wir Ihnen Rechtsbeistand in folgenden Themen:

  • Entwurf, Gestaltung und Verhandlung von Verträgen für Bauherren und Bauunternehmen 
  • Geltendmachung und Abwehr von Werklohnansprüchen 
  • Geltendmachung sonstiger Ansprüche wie Gewährleistungsansprüche, Beweissicherungsverfahren,
    Baumängel

Das Baurecht besteht im Grundsatz aus einem privaten und einem öffentlichen Teil. Das private Baurecht enthält neben Bestimmungen zum Vertragsrecht solche zum Nachbarschaftsrecht. Auf diesem Feld ergeben sich zahlreiche Rechtsstreitigkeiten, deren Ursachen in vielen Fällen persönlicher Natur sind.

Das öffentliche Baurecht definiert alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die sich mit der Zulässigkeit und Umsetzung von Bauvorhaben befassen. Hier wird noch einmal unterschieden zwischen Bundes- und Landesrecht, ebenso zwischen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Vielleicht wissen Sie aus eigener Erfahrung, was hier alles an Anträgen und Genehmigungen zu beachten ist. Überspitzt gesagt, scheint heute jede Mini-Hundehütte genehmigungspflichtig zu sein. Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Karsten W. Schenk behält den Überblick.

Ein Auftraggeber (Bauherr) und ein Auftragnehmer (Bauunternehmen) sind verpflichtet, bei einem Bauvorhaben bestimmte Rechte und Pflichten zu beachten. Die sind in einem Werkvertrag (Bauvertrag) festzuhalten. Der Bauherr sichert die pünktliche und vollständige Zahlung des üblichen Werklohns zu und hat bestimmte Informationspflichten. Das Bauunternehmen sichert neben den baulichen Leistungen die reibungslose Organisation des Bauvorhabens zu.

Dazu gehören zum Beispiel eventuell benötigte Genehmigungen, die Bereitstellung von Baustrom und Wasser sowie benötigte Zufahrtsstraßen zur Baustelle. Hier liegt ebenso ein Potenzial für Rechtsstreitigkeiten wie bei möglichen Baumängeln, also den Arbeiten, die nicht im vollständigen Interesse des Bauherrn ablaufen.